Mindestausbildungsvergütung
Mindestausbildungsvergütung

Mindestlohn für Auszubildende 2024

Du hast genug von Taschengeld und möchtest endlich eigenes Geld verdienen? Dann aufgepasst!

Ab dem 1. August 2024 startet deine Berufsausbildung und damit auch ein neuer Abschnitt in deinem Leben. Endlich gibt’s richtig Kohle für deine Arbeit! Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung hängt vom Ausbildungsberuf, deinem Bundesland und davon ab, ob dein Ausbildungsbetrieb tariflich gebunden ist. Aber eines ist sicher: Du wirst mindestens 649 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr verdienen!

Mindestlohn für Azubis: Das musst du wissen

Seit 2020 gibt es für Azubis eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung. Diese steigt jährlich an und sorgt dafür, dass du für deine Arbeit fair bezahlt wirst. Wenn du 2024 deine Ausbildung beginnst, bekommst du mindestens 649 Euro pro Monat. Im zweiten Jahr steigt dein Gehalt auf 766 Euro, im dritten Jahr auf mindestens 876 Euro und im vierten Jahr auf 909 Euro. Nicht schlecht, oder?

Warum gibt es den Azubi-Mindestlohn?

Der Mindestlohn für Azubis wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass du für deine Arbeit angemessen bezahlt wirst. Schließlich sollst du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren können, ohne dir ständig Sorgen um deine Finanzen zu machen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findest du im Berufsbildungsgesetz (BBiG), das 2020 in Kraft getreten ist.

Ausnahmen: Wann gilt der Mindestlohn nicht?

Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen du keinen Anspruch auf die Mindestvergütung hast:

  • Tarifvertrag: Ist dein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, gelten die darin festgelegten Gehaltszahlen.
  • Schulische Ausbildung: Gesundheitsberufe wie Physiotherapeut oder Logopäde haben eigene Gesetze.
  • Landesrechtliche Regelungen: Für einige Berufe, wie Erzieher, gilt der Mindestlohn nicht.
  • Pflegeberufe: Die haben ein eigenes Pflegeberufsgesetz.
Unterstützungsmöglichkeiten

Falls dir dein Azubi-Gehalt und die Mindestausbildungsvergütung nicht reicht, gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG. Du musst also nicht auf dem Trockenen sitzen!

Dein nächster Schritt: Bewerben!

Im Arbeitgebernetzwerk Sachsen findest du zahlreiche Unternehmen mit freien Lehrstellen. Nutze die Gelegenheit und schau gleich mal nach, welche spannenden Ausbildungsplätze auf dich warten!

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